Aktuelle Entwicklungen zur BUAK: Was Ihr wissen müsst.

Wie du vermutlich schon mitbekommen hast, stehen für einige Crew Mitglieder noch bereits dieses Jahr und für andere vermutlich ab 01.01.2025 Änderungen in der Lohnverrechnung mit der BUAK (Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungs- Kassa) ins Haus. Wir wissen leider selbst noch nicht sehr viel und haben alle bisherigen Informationen so gut wie möglich in 4 Fragen für euch zusammengefasst.

Stand 10.07.2024

 

1. Was ist die BUAK und was macht sie?

Die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungs- Kassa kurz BUAK kümmert sich um die Einhebung und Auszahlung von Urlaubs- Abfertigungsgeldern von Arbeitnehmern im Baunebengewerbe. Die BUAK ist ein eigenständiges Kontrollorgan unter das bisher die Gewerbe bzw. Arbeiten von Zimmerern, Schwarzdeckern und Dachdeckern gefallen sind. Urlaubs- und Abfertigungsgelder werden von den betroffenen Unternehmen an die BUAK gezahlt, von ihr kontrolliert und dann an den Arbeitgeber unter eigenen Bestimmungen ausgezahlt.

Die BUAK kann eigenständig, ohne Ankündigung Unternehmen und Baustellen kontrollieren und Baustellen als auch den Betrieb im Unternehmen schwer einschränken bzw. sogar vorübergehend einstellen lassen.


2. Was passiert gerade?

Zusammenfassend sind zwei Abläufe mit der BUAK bei uns im Betrieb im Gange. Einerseits eine routinemäßige Prüfung, andererseits das Hinzufügen des Spenglergewerkes in die BUAK.

  • Routineprüfung der BUAK

Aktuell geht es um eine Routineprüfung wo festgestellt wird, ob wir BUAK pflichtige Arbeiten durchführen. Unter diese fallen bisher vor allem Dachdecker- und Schwarzdeckerarbeiten und keine Spenglerarbeiten. Bei der Prüfung sind umfangreiche Unterlagen vorzulegen. All das betrifft momentan vor allem alle Mitarbeiter, die wir mit Anfang 2023 von Stöhr übernommen haben. Stichprobenartig werden auch die Unterlagen anderer Mitarbeiter kontrolliert.

  • Verpflichtender Beitritt der Spengler in die BUAK

    Auf Grund eines Gerichtsfalles wurde ein Gesetzesentwurf der BUAK vorgelegt, welcher das gesamte Handwerk der Spengler als BUAK-pflichtiges Gewerk sieht. Diese Bestimmung liegt uns mündlich von der BUAK als auch von der Spenglerinnung auf. Der uns aufgezwungene BUAK-Beitritt bedeutet für uns vor allem einen großen Mehraufwand und eine Umstellung für unsere Lohnabrechnung. Genaue Angaben zu der zukünftigen, verpflichtenden Abrechnung liegen nur von Dachdeckern vor, da die bereits Teil der BUAK sind. Für Spengler liegen derzeit noch keine Regelungen vor. Diese Integration des Spenglergewerkes wird ab 1.1.2025 in Kraft treten und uns intensiver ab Herbst beschäftigen.


3. Was bedeutet ein Beitritt in die BUAK für uns als Unternehmen?

Der uns aufgezwungene BUAK-Beitritt bedeutet für uns vor allem einen großen Mehraufwand und eine Umstellung für die Lohnabrechnung. Genaue Angaben zu der zukünftigen, gesetzlich verpflichtenden Lohnabrechnung liegen derzeit nur für Dachdecker vor, da die bereits Teil der BUAK sind. Für Spengler liegen derzeit keine Regelungen vor, wir rechnen und hoffen hier auf alle Details im Herbst 2024.

Wir werden somit für die zukünftige Lohnabrechnung ein externes Lohnbüro beauftragen müssen. Das werdet Ihr an sich nicht merken, da das interne Abläufe und Aufwände sind. Hier steht leider noch vieles wie gesagt nicht fest. Diese Änderung wird jedenfalls alle Spenglerbetriebe betreffen, nicht nur uns. Wir wollen uns nur rechtzeitig vorbereiten und euch wissen lassen, was auf uns zukommt.


4. Was bedeutet ein Beitritt in die BUAK für mich als Spengler?

Die genaue Grundlage für diese Vereinbarung liegt noch nicht vor. Ich kann Euch daher in diesem Punkt keine weiteren Informationen geben. Sobald klar ist was jetzt wirklich kommt werden wir euch so schnell wie möglich informieren.

Wichtig ist: ihr werdet nicht mit Lohnkürzungen im Urlaubsgeld oder Abfertigungen etc. rechnen müssen – das wurde uns versichert und dafür werden wir uns auch einsetzen. Gleiches ist bei den Dachdeckern und allen anderen Gewerken in der BUAK bereits der Fall.


 

Wie Ihr seht, sind die Dinge leider nicht so einfach und wir hoffen euch mit diesen ersten Informationen ein bisschen Klarheit gebracht zu haben. Sollte jemand spezielle Fragen zu diesem Thema haben, sind wir gerne jederzeit für euch da.

Wir halten euch auf dem Laufenden, danke für eure Geduld und Vertrauen,

Peter und Max Koch