Aktuelle Entwicklungen zur BUAK: Was Ihr wissen müsst.

Wie du vermutlich schon mitbekommen hast, stehen für einige Crew Mitglieder noch bereits dieses Jahr und für andere vermutlich ab 01.01.2025 Änderungen in der Lohnverrechnung mit der BUAK (Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungs- Kassa) ins Haus. Wir wissen leider selbst noch nicht sehr viel und haben alle bisherigen Informationen so gut wie möglich in 4 Fragen für euch zusammengefasst.

Stand 10.07.2024

 
  1. BUAK Konto

    Jeder Mitarbeiter hat ein eigenes Konto, dass online eingesehen werden kann. Zugang zu diesem Konto bekommt ihr über ein Schreiben (Brief) den jeder bekommen haben sollte. Wenn du keinen Brief bekommen hast, musst du dich telefonisch bei der BUAK melden und nachfragen. Wir als Firmen/Unternehmer bekommen keinen Zugang auf dein Konto und können es auch nicht für dich einrichten, so gerne wir hier mehr unterstützen wollen dürfen wir es leider nicht.

  2. Urlaub

    In deinem BUAK Konto kannst du online deinen Urlaubsstand abfragen, das kann nur durch den Mitarbeiter selbst passieren. Allerdings wird erst nachdem der Urlaub konsumiert wurde, die entsprechende Tage bei der BUAK eingereicht. Der Lohn als auch das Urlaubsgeld werden erst nach dem Urlaub direkt von der BUAK ausbezahlt. Krankenstände werden davon ausgenommen. Der Lohn als auch das Urlaubsgeld kommen somit ab sofort erst nachdem der Urlaub konsumiert wurde und direkt von der BUAK, nicht mehr von uns

  3. Zulagen

    Auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshof gibt es Änderungen bei der Versteuerung der Schmutzzulage. Ab bereits 2024 muss die gesamte Schmutzzulage vollständig versteuert werden. Bisher mussten von der Zulage nur XX% versteuert werden. Wir haben den Statz dafür von €0,73 auf €1,46 erhöht. Allerdings wird es trotzdem insgesamt zu Abzügen kommen, die wir nicht beinflussen können und die wir verpflichtet sind so abzurechnen.

  4. Weihnachtsgeld

    Das Weihnachtsgeld wird ab diesem Jahr im November ausbezahlt. Im Juni kann es nicht mehr wie bisher Sonderzahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben. Das Urlaubsgeld wird wie in Punkt 1 beschrieben ausbezahlt.